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AGB - FGF - Ferien- und Gehoerlosenfahrschule Lindau
Nach Ihrer Anmeldung schicke ich Ihnen eine Kursbestätigung mit einer Zahlungsaufforderung über den Grundbetrag, das Lehrmaterial und Bürokostenpauschale insgesamt 698.-.

Mit dieser Zahlung ist Ihre Teilnahme an diesem Kurs bestätigt und somit ein Platz sicher.
Sollten Sie weniger als 2 Monate vor Kursbeginn absagen, so dass auch kein anderer Hörgeschädigter mehr teilnehmen kann, ist die Grundgebühr von 570.- der Verdienstausfall der Fahrschule und wird nicht mehr zurückbezahlt.
Vor Kursbeginn machen Sie eine weitere Vorrauszahlung für die Fahrausbildung und die Vorstellung zur Theorie- und Fahrprüfung.

Zum Thema Ratenzahlung:

Eine Ratenzahlung für den Führerschein nach der Ausbildung/ Prüfung ist nicht möglich.

Eine Ratenzahlung  vor der Ausbildung/ Prüfung ist selbstverständlich möglich,

jedoch muss bis zum Kursbeginn der gesamte Betrag überwiesen sein!

Somit brauchen Sie zum Führerscheinkurs nur Geld für den TÜV und den Dolmetscher,

und für die Unterkunft und Verpflegung mitzubringen .


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