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Nach Ihrer
Anmeldung bekommen Sie eine Kursbestätigung mit einer
Zahlungsaufforderung über den Grundbetrag, das
Lehrmaterial und Bürokostenpauschale, insgesamt 675.-.
Mit dieser Zahlung ist Ihre Teilnahme an diesem
Kurs
bestätigt und somit der Platz sicher. Sollten Sie weniger als 2 Monate
vor Kursbeginn absagen, so dass auch kein
anderer Hörgeschädigter mehr teilnehmen kann, ist die
Grundgebühr von 550.- der Verdienstausfall der
Fahrschule und wird nicht mehr zurückbezahlt. Vor Kursbeginn machen Sie weitere Vorrauszahlungen für die Fahr-ausbildung und die Vorstellung zur Prüfung.
Zum Thema Ratenzahlung: Eine Ratenzahlung für den Führerschein nach der Ausbildung/ Prüfung ist nicht möglich. Eine Ratenzahlung vor der Ausbildung/ Prüfung ist selbst-verständlich möglich, jedoch muss bis zum Kursbeginn der gesamte Betrag bezahlt sein! Somit brauchen Sie zum Führerscheinkurs nur Geld für den TÜV, den Dolmetscher und für die Unterkunft und Verpflegung mitzubringen. |
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